Gesellschafterauseinandersetzungen rechtssicher bewältigen
Diskret, lösungsorientiert und mit klarem Blick auf Ihre unternehmerischen Interessen
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Wenn aus Meinungsverschiedenheiten ernsthafte Konflikte werden
In vielen Gesellschaften entstehen Konflikte nicht plötzlich, sondern schleichend. Unterschiedliche Auffassungen über Strategie, Investitionen, Zuständigkeiten oder Gewinnverteilung entwickeln sich zu Spannungsfeldern, die das Unternehmen ernsthaft gefährden können.
Was zunächst wie eine normale Meinungsverschiedenheit wirkt, kann sich schnell zu einer ausgewachsenen Gesellschafterauseinandersetzung entwickeln – mit existenziellen Folgen für alle Beteiligten und das Unternehmen selbst.
Auch der beste Gesellschaftsvertrag bietet keinen vollständigen Schutz. Rechtliche Regelungen schaffen zwar wichtige Orientierung, ersetzen aber keine konstruktive Konfliktkultur im Gesellschafterkreis.
Bleiben Probleme unausgesprochen oder werden sie ignoriert, eskalieren sie häufig und enden in langwierigen, kostenintensiven und öffentlich wahrnehmbaren Gerichtsverfahren, die allen Beteiligten schaden.
Die erheblichen Risiken eines eskalierten Gesellschafterkonflikts
Ein offener Streit zwischen Gesellschaftern bringt weitreichende negative Konsequenzen mit sich, die weit über juristische Fragen hinausgehen. Die Folgen betreffen das operative Geschäft, die finanzielle Stabilität und das Ansehen des Unternehmens gleichermaßen.
Operative Lähmung
Entscheidungsblockaden und Stillstand wichtiger strategischer Projekte. Handlungsunfähigkeit in geschäftskritischen Situationen.
Finanzielle Belastung
Enorme Kosten für Anwälte, Gutachter, Gerichtsverfahren und Schiedsinstanzen, die die Liquidität belasten.
Persönliche Zermürbung
Massive emotionale und psychische Belastung der Beteiligten über Monate oder Jahre hinweg.
Vertrauensverluste
Erschüttertes Vertrauen bei Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern.
Reputationsschaden
Nachhaltige Schädigung des Unternehmensimages durch öffentliche Auseinandersetzungen und Medienberichte.
In vielen Fällen gibt es am Ende keine Gewinner – nur beschädigte Beziehungen, verbrannte Ressourcen und ein geschwächtes oder sogar zerschlagenes Unternehmen.
Früherkennung und strategisches Handeln sind entscheidend
Der wichtigste Erfolgsfaktor im Umgang mit Gesellschafterkonflikten ist das frühzeitige und professionelle Handeln. Je eher eine Eskalation erkannt wird, desto größer ist der Handlungsspielraum für konstruktive und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen.
Wer die ersten Warnsignale ernst nimmt und gezielt gegensteuert, kann häufig eine kostspielige Eskalation vermeiden und den Konflikt in produktive Bahnen lenken. Präventive Maßnahmen und strukturierte Kommunikation sind dabei unverzichtbare Instrumente.
Warnsignale erkennen
Frühzeitige Identifikation von Spannungen und Konfliktpotenzialen im Gesellschafterkreis
Strategisch reagieren
Entwicklung gezielter Maßnahmen zur Deeskalation und konstruktiven Konfliktlösung
Rechtlich absichern
Schaffung klarer rechtlicher Rahmenbedingungen und Konfliktlösungsmechanismen
Wirksame Instrumente zur Konfliktprävention und -lösung
Es gibt bewährte Mechanismen, um Gesellschafterkonflikte zu verhindern oder im Entstehen zu lösen. Diese sollten idealerweise bereits im Gesellschaftsvertrag verankert werden.
Strukturierte Kommunikation
Klare Gesprächsformate, transparente Entscheidungswege und – wenn nötig – externe Moderation schaffen eine Basis für konstruktiven Austausch. Regelmäßige Gesellschafterversammlungen mit festen Tagesordnungen verhindern, dass Themen unter den Teppich gekehrt werden.
Vertraglich geregelte Konfliktlösungsmechanismen
Mediationsklauseln, Schiedsvereinbarungen und verpflichtende Verhandlungsstufen vor einer Klage bieten strukturierte Wege aus der Krise. Diese präventiven Regelungen entfalten ihre Wirkung besonders dann, wenn alle Beteiligten noch rational handeln können.
Externe rechtliche Begleitung
Ein neutraler, erfahrener Rechtsberater erkennt problematische Dynamiken früh, versachlicht verhärtete Fronten und entwickelt tragfähige Lösungsstrategien. Die Investition in professionelle Beratung zahlt sich vielfach aus.
Ihre anwaltliche Unterstützung bei Gesellschafterauseinandersetzungen
In meiner Kanzlei berate und vertrete ich Gesellschafter, Geschäftsführer und Unternehmen in allen Phasen einer Auseinandersetzung – präventiv, außergerichtlich und prozessual.
Mit langjähriger Erfahrung im Gesellschaftsrecht und einem tiefen Verständnis für unternehmerische Zusammenhänge entwickle ich maßgeschneiderte Lösungen, die Ihre Interessen optimal wahren.
Dabei setze ich auf eine Kombination aus juristischer Exzellenz, wirtschaftlichem Sachverstand und psychologischem Gespür für die Dynamiken in Konfliktsituationen.
Meine Leistungen im Überblick
Umfassende Analyse
Detaillierte Prüfung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage sowie aller relevanten Verträge und Vereinbarungen
Vertragsauslegung
Gründliche Prüfung und Interpretation des Gesellschaftsvertrags sowie aller Zusatzvereinbarungen und Nebenverträge
Außergerichtliche Lösungen
Entwicklung individueller Lösungsstrategien durch Mediation, Verhandlung oder Schiedsverfahren zur Vermeidung langwieriger Prozesse
Prozessuale Vertretung
Kompetente Durchsetzung oder Abwehr gesellschaftsrechtlicher Ansprüche vor Gericht mit klarer Strategie
Neuausrichtung
Rechtssichere Umstrukturierung der Gesellschaft und Implementierung zukunftsfähiger Governance-Strukturen
Mein Ziel ist stets eine diskrete, nachhaltige und wirtschaftlich sinnvolle Lösung – mit klarem Blick auf Ihre unternehmerischen Interessen und die Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens.
Warum Sie auf spezialisierte Expertise setzen sollten
Gesellschaftsrechtliche Spezialisierung
Tiefgreifende Kenntnisse aller Gesellschaftsformen, von der GmbH über die GmbH & Co. KG bis zur AG
Unternehmerisches Verständnis
Ich denke nicht nur juristisch, sondern verstehe die wirtschaftlichen Zusammenhänge und Ihre strategischen Ziele
Diskretion garantiert
Absolute Vertraulichkeit in allen Phasen – Ihr Ruf und Ihre Geschäftsbeziehungen bleiben geschützt
Lösungsorientierung
Fokus auf pragmatische, wirtschaftlich sinnvolle Lösungen statt unnötiger Eskalation
Konflikte als Chance zur Neuordnung nutzen
So belastend Gesellschafterkonflikte auch sind: Richtig gesteuert und professionell begleitet, bieten sie die Chance auf strukturelle Klarheit, bessere Entscheidungsmechanismen und eine stabile Zukunftsgrundlage.
Viele Unternehmen gehen gestärkt aus einem professionell gelösten Konflikt hervor – mit klareren Strukturen, transparenteren Prozessen und einem geschärften Bewusstsein für gute Corporate Governance.
Entscheidend ist nicht der Konflikt selbst – sondern wie professionell und strategisch klug Sie ihn angehen.
Konflikt erkennen
Strategie entwickeln
Lösung umsetzen
Gestärkt weitermachen
Jetzt handeln – bevor es zur Eskalation kommt
Wenn sich in Ihrer Gesellschaft bereits erste Spannungen zeigen oder der Konflikt bereits offen ausgetragen wird, ist es Zeit für eine klare, rechtssichere Strategie. Je früher Sie professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen, desto größer sind Ihre Handlungsspielräume.
Rechtsanwalt Dr. Friedo Schröder steht Ihnen mit seiner Expertise zur Seite.

Vertrauliches Erstgespräch: In einem unverbindlichen Gespräch analysieren wir gemeinsam Ihre Situation, identifizieren die wichtigsten Handlungsoptionen und entwickeln einen ersten strategischen Fahrplan. Ihre Informationen werden dabei selbstverständlich streng vertraulich behandelt.
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arcum RECHTSANWÄLTE

München
Rechtsanwalt Gerhard Greiner
Benoît Laurin Avocat au Barreau de Paris / Mitglied der RA-Kammer München
Rechtsanwalt Christoph Galinsky
Rechtsanwalt Dr. Friedo Schröder
Brabanter Straße 4
80805 München
Tel. +49(0)89 45 20 58 540
Fax 49(0)89 45 20 58 555
Email: [email protected]
Internet : www.arcum-rechtsanwaelte.de

Paris
Benoît Laurin Avocat au Barreau de Paris c/o Racine Avocats
40, rue de Courcelles
F - 75008 Paris
Phone +33 - (0)14 48 24 300
Email: [email protected]

Ust.-ID: RA Gerhard Greiner: DE 321211760
Ust.-ID: Benoît Laurin: DE 287351564
Ust.-ID: RA Christoph Galinsky: DE 325288456
USt.-ID: RA Dr. Friedo Schröder: DE 814946424

Die Rechtsanwälte treten zwar unter der Marke „arcum RECHTSANWÄLTE" auf. Sie sind aber nicht gesellschaftsrechtlich (insbesondere nicht als Gesellschaft bürgerlichen Rechts) miteinander verbunden, sondern nur in Bürogemeinschaft, jeweils für sich selbständig als Einzelanwalt (Einzelunternehmer) und alleinverantwortlich tätig. Im Falle einer gemeinschaftlichen Mandatsbearbeitung wird dies mit dem/der Mandanten/Mandantin vor Mandatserteilung besprochen und vereinbart.

Die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt" bzw. „Rechtsanwältin" wurde in Deutschland verliehen. Die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen von arcum RECHTSANWÄLTE sind Mitglieder der für den Oberlandesbezirk München zuständigen Rechtsanwaltskammer München, Tal 33, D - 80331 München, Tel: 089 – 5329440. Weitere Informationen über die Rechtsanwaltskammer München finden Sie unter: www.rak-muenchen.de.

Die Berufsbezeichnungen „Rechtsanwalt" bzw. „Rechtsanwältin" wurde in einem besonderen Zulassungsverfahren durch die jeweils zuständige Rechtsanwaltskammer zuerkannt. Benoît Laurin ist als sog. Europäischer Rechtsanwalt Mitglied der Rechtsanwaltskammer München. Gleichzeitig ist er zugelassen als Avocat au Barreau de Paris bei der Chambre des avocats de Paris.

Alle Mitglieder der Kanzlei unterliegen den berufsrechtlichen Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung vom 1. August 1959 (BGBl. I 565) (BRAO) und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vom 5. Mai 2004 (BGBl. I 718) (RVG) in den jeweils geltenden Fassungen sowie den Berufs- und Fachanwaltsordnungen der Bundesrechtsanwaltskammer vom 22. März 1996 (BRAK-Mitt. 1996, 241) (BORA und FAO) in den jeweils geltenden Fassungen. Diese sind abrufbar unter www.brak.de. Die berufsrechtlichen Regelungen, denen wir unterliegen, finden Sie unter: www.anwaltverein.de/anwaltspraxis/berufsrecht.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 EUR zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.

Unsere Berufshaftpflichtversicherungen sind:

ERGO-Versicherung AG
Direktion:
Victoriaplatz
40198 Düsseldorf

Unsere Versicherungssumme übersteigt die Mindestversicherungssumme nach § 51 BRAO.

Räumlicher Geltungsbereich der Versicherungen: im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten:

über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingerichtete oder unterhaltenen Kanzleien oder Büros;
im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht;
aus Tätigkeiten der Rechtsanwälte vor außereuropäischen Gerichten.
Unsere Dienstleistungen erbringen wir aufgrund eines „Vertrages über anwaltliche Dienstleistungen". Dieser ist in unseren Kanzleiräumen erhältlich.
Soweit keine gesetzliche Regelung entgegenstehen, vereinbaren wir München als Gerichtsstand sowie die Anwendbarkeit des deutschen Rechts.

Wir streben den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung (§§ 3a ff. RVG) oder einer Gebührenvereinbarung (§ 34 RVG) an. Solche Vereinbarungen werden immer nur mit dem beauftragten Rechtsanwalt abgeschlossen. Andernfalls rechnen wir aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes nach dem Gegenstandswert ab.

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Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft bei der Rechtsanwaltskammer München, Tal 33, 80331 München, www.rak-muenchen.de, zuständig.

Die Rechtsanwälte sind bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen.

Inhaltlich verantwortlich gemäß § 18 Abs. 2 MStV:
Rechtsanwalt Gerhard Greiner
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